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7 Habits of Highly Effective Internet Marketers

col119x132 There is no exact formula for internet marketing success, but there are some general guidelines that virtually all successful people follow.

Here are the 7 habits of highly effective internet marketers:

Habit 1: Doing something every day

Let’s start off our list with the one thing that will positively make or break an internet marketer: keeping your butt in the chair! It is so easy to keep working hard day after day when the results are flowing, but often in this industry, they take time to show up. It is not hard to get discouraged and take weeks off, but that will destroy your business and any chances you had for success.

You do not need to kill yourself every day, but just do a little bit. Lay one brick of your wall and in a few years you will have your own mini Great Wall of China.

Habit 2: Setting the right goals

As the old adage goes: failing to plan is planning to fail. You must, must, must set the right goals. What constitutes a “right” goal? Anything that:
1) is reasonable for you to achieve in the near future
2) is focused in the right direction, something that will lead to even greater things
and 3) is something you desire and is worth your effort to achieve. Follow those steps and set your goals.

Habit 3: Doing in-depth research

There is a time and place for gut feelings, but this business is very logical. Of course you need to do what your are interested in doing, and you need to have fun. But it is also important to do research on any new idea or technique that you have in mind.

9 times out of 10 you will fail if you just “see what happens.” Chances are, someone else has already done it and written about the results. You will save yourself a great deal of effort (and heartache) if you simply research any new thing you plan on doing, whether this is a new site idea, a new niche, a marketing technique, etc. Research before acting.

Habit 4: Networking with others

There are thousands of VERY skilled internet marketers that have much more experience than the both of us combined, and make far more money than us, too.

Why not find these people and ride their coattails? Go to forums or blogs and start interacting with others. At worst you find like-minded people that will encourage you, at best you will find an awesome mentor that can show you exactly what you need to learn.

Habit 5: Outsourcing

If you have been in this business for any length of time, you know that it is impossible to do everything yourself. The world is now far too specialized and there is simply not enough time to learn and keep up with it all yourself.

Find a pro. In fact, always have a team of pros just one email or IM away. A web designer, xhtml coder, php developer, content writer, and whatever else you might need. Build a good team and keep them happy, because they will keep you happy (and sane).

Habit 6: Building upon success

Many times in this business we get bored with success. Then, what happens is you start looking for new avenues to conquer. Don’t do this. Instead, if you have one success repeat that again and again. Use your momentum to propel you even farther.

Take one victory and turn it into 10 victories. Maybe you built one successful content site, now do the same thing 10 more times. Or if you have a successful local site, expand nationally. This is how you build an empire that is incredibly valuable.

Habit 7: Keeping Focus!

Finally, and perhaps most importantly, keep your focus!

There seems to be a virus that infects internet marketers. As soon as we get knee-deep into one awesome idea, something shiny in the distance catches our attention. We are then tempted to give up all our progress and start chasing this new object. Or worse, we think we can do both at once, but that just ends up in failure on all levels.

When you make a decision to start something new, refuse any other ideas, no matter how awesome they seem. Create a folder with good ideas for later, but for now you are committed.

Following the above tips will not guarantee you everlasting success online, but breaking them will most certainly lead to failure. Begin to implement these ideas and you will be preparing the way for internet marketing success!

Online Banking immer beliebter

120x90BUNDESVERBAND DEUTSCHER BANKEN informiert

Das Wichtigste zum Online Banking

Mittlerweile gibt es sogar Kreditinstitute, die ihre Geschäfte ausschließlich über Kommunikationswege abwickeln. Diesen Weg der Kontoverwaltung nutzen inzwischen viele Bundesbürger. Im Jahr 2000 waren es erst 11 %, die die Vorteile des Online Banking für sich entdeckt hatten. Im April 2008 erledigte mehr als jeder dritte Deutsche (36%) seine Bankgeschäfte online. Dafür gibt es gute Gründe: So sind im Allgemeinen Finanztransaktionen, die online abgewickelt werden, preiswerter als Geschäfte am Bankschalter. Vor allem aber überzeugt die Kunden, dass sie Bankgeschäfte bequem und sicher von zu Hause aus abwickeln können – und das rund um die Uhr. Die Banken führen dazu umfangreiche Sicherungsmaßnahmen durch und schützen zum Beispiel die Übertragung vertraulicher Daten via Internet.

Zur Sicherheit sollte jedoch auch jeder Online Banker beitragen, indem er einige grundsätzliche Tipps sorgfältig beachtet. Denn auch im Internet ist Vertraulichkeit oberstes Gebot. So wie jeder Bankkunde darauf achtet, dass Fremde Kennwörter und PINs nicht ausspähen können, sollten auch Online-Passwörter, Geheim- und Transaktionsnummern geschützt werden.

Die Eröffnung eines Online-Kontos ist vergleichbar mit der Kontoeröffnung in der Filiale. Der Antrag kann auf der Internetseite des Kreditinstituts abgerufen werden. Er wird am PC ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben.

Um ein Konto eröffnen zu können, muss der Bankkunde jedoch persönlich identifiziert werden. Hierfür können die Angaben des Kunden mittels des so genannten “PostIdent-Verfahrens” geprüft werden. Der Kunde begibt sich hierfür in eine Postfiliale und muss dort seinen Personalausweis am Postschalter vorlegen. Der Mitarbeiter kontrolliert, ob alle Angaben auf Ausweis und Antrag übereinstimmen, und schickt anschließend die Unterlagen an die Bank. Schon nach kurzer Bearbeitungszeit erhalten die Kunden von Ihrem Kreditinstitut eine Freischaltung für das Online – Banking.

Zwei Legitimationsverfahren
Damit das Kreditinstitut auch weiß, mit wem es beim Online-Banking zu tun hat, muss sich der Kunde legitimieren. Hierfür gibt es in Deutschland zwei Verfahren

Am beliebtesten ist das PIN-TAN-Verfahren. Wer viel unterwegs ist und von mehreren PC seine Bankgeschäfte erledigen will, wird die Vorteile des Verfahrens mit den Varianten iTAN und mobile TAN zu schätzen wissen. Hierbei nutzen die Online Banker das Internet als Übertragungsweg für ihre Bankgeschäfte.

Erledigen sie jedoch ihre Kontoführung vorwiegend von nur einem bestimmten Computer aus, der zum Beispiel zu Hause steht, sollten sie sich das HBCI-Verfahren (Homebanking Computer Interface) genauer anschauen, das inzwischen zu FinTS (Financial Transaction Services) weiterentwickelt wurde.

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Kirsten Altendorf, Bundesverband deutscher Banken, Tel.: 030 1663-1250, E-Mail: bank-news@bdb.de, Internet: www.infos-finanzen.de

Es ist eigenartig, wie das Geld sowohl Charaktere als auch ganze Verhältnisse zu verschleiern mag

Ich bin kein Freund von Münzerei, die Bezeichnung steht nicht nur für die Herstellung sondern auch für die Streckung des Gold- und Silbergehaltes bis hin zur Scheidemünze.

Der 30jährige Krieg in Kontinentaleuropa hatte seine Ursache in der Münzerei. Die Menschen arbeiteten hart, die Güter waren rar und teuer und die Recheneinheit, die Münze, der Kreuzer, der Taler, der Franken, die Krone wurde immer mehr gestreckt, man fühlte sich betrogen.

Auch nach dem Friede von Münster haben wir immer wieder von Menschenhand verursachte Katastrophen der Geldwirtschaft erlebt.

Egal ob wir von der neutralen oder aktiven Währungspolitik ausgehen. Das Versagen ist garantiert und das Volkselend folgt auf dem Fuße. Alle wissentschaftlichen Ergründungen, hier das Geschehen und dann die Folgen laufen auf ein Remis hinaus. Die aktiven und passiven Theorien kommen ein vor wie Gegner in einem endlosen Heldenkampf, immer wieder erklärt die eine oder die andere Seite, daß der Feind tot und zu Grabe gelegt ist; aber keiner von beiden bleibt begraben.

Der aktuelle Sachverhalt Griechenland bleibt im Schleier. Die Lösungen, ob sofortige Entfernung aus der EURO Gruppe bis hin zu wir retten auch Griechenland, schließlich pflegen wir unsere Partnerschaft über den Ruin hinaus.

Die Gründung, der politische Wille, es mit politischer Münzerei über Staatsgrenzen und unterschiedlichen Rechts- und Wirtschaftssystemen, – organen hinweg trotz historisch begründeter unüberbrückbarer Unterschiede zu versuchen, war bizarr genug und rational nicht zu fassen und nun folgt ein politischer Vertragsbruch nach dem anderen und das Volkselend wartet auf seine Chance.

Der Fehler liegt nicht in der Gründung und an den politischen Willen an sich, es zu wagen, der Fehler liegt an dem dann folgenden Stillstand und den dahergehenden kleinkarierten politischen Gezänk, wer wird der nächste EZB – Präsident, ein unerfahrener Hochschullehrer oder ein international erfahrener Banker oder so ähnlich. Gründen ist der Anfang und dann folgt zwangsläufig die dynamische Ausgestaltung, die Weiterentwicklung an den Markterfordernissen und den Bedürfnissen der Mitgliedsstaaten. Die EZB ist doch ein Hohlkörper, ein Torso.

Was ist wenn?

Das komplette Paket bekannter Ereignisse der Geldwirtschaft sind weder beschrieben, erfaßt, analysiert noch die Folgen griffig gefaßt worden und Blaupausen wurden auch keine erstellt.

Dumm gelaufen!

Nun hecheln die Teilnehmer dem Marktgeschehen hinter her. Sind Getriebene, keine Gestalter, keine Hüter eines über staatliche Grenzen hinweg möglicherweise einmaligen Geld-, Goldschatzes und glotzen und bespeien mit unwürdigen Wortbildern auf ihr Werk.

Es hätte auch eine durchgängige, nachahmenswerte, politische Erfolgsgeschichte werden können.

Das Wesen des Geldes ist und bleibt unergründbar.

Ezy Tablet PC 10.2 inch support multitouch screen, WIFI and 3G network

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Built in 2100mAh battery with 3.5 working hours lasting.
Weight 1.0kg include battery
external CD Drive.(optional)
OS: Win 7 (not supply due to Asian version restriction)

Price: USD 699

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Kommentar:
Wahrscheinlich das bessere I-PAD, zumindestens ist es offen und mit WIN 7 und, und, und,….eben ein richtiger vollwertiger Rechner.

Ich halte das geschlossene Apple – System, die mikrige Hard – und Softwareausstattung für eine Zumutung und nicht wirklich überzeugend.

Da gibt es besseres auf dem Markt.

Was fehlt ist das passende OS. Eine für diesen Bereich optimierte Neuentwicklung ist vonnöten. Linux und Windows sind zwar bekannt, aber mit alter Fracht belastet. Die Hardwarehersteller und auch die Netzbetreiber, die von einer Neuentwicklung am stärksten profitieren würden sind gefragt.

Ich könnte mir eine realistische OS Entwicklung Finanzierung vorstellen und würde auch eine internationale Mannschaft zusammenstellen, es mangelt aber an Mumm und unternehmerischer Weitsicht.

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Überstunden – Bürokratiemonster –

ueberstundenÜberstunden – wie viele dürfen angeordnet werden und sind sie zu vergüten?

Die Statistik spricht für sich: in der Bundesrepublik Deutschland werden von Seiten der Arbeitnehmer offiziell jährlich ca. 1,7 Milliarden Überstunden geleistet. Die Grauzone nicht registrierter Überstunden liegt dagegen noch sehr viel höher. Ihre praktische Bedeutung für das Erwerbsleben ist damit erheblich. Um so mehr stellt sich die Frage, inwieweit Arbeitgeber überhaupt berechtigt sind, Überstunden anzuordnen und darüber hinaus, ob diese von ihnen vergütet werden müssen.

Überstunden sind Überschreitungen der durch einen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festgelegten, regelmäßigen Arbeitszeit. Ob ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, richtet sich insbesondere danach, ob der abgeschlossene Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag (d. h. bei Tarifgebundenheit der Parteien) oder eine Betriebsvereinbarung eine entsprechende Regelung vorsehen.

Ohne eine ausdrückliche kollektiv- oder individualrechtliche Vereinbarung ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nur verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitzeit zu erbringen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung von Überstunden existiert nicht, sie folgt auch nicht aus dem in § 106 GewO verankerten Weisungsrecht des Arbeitgebers.

In solchen Fällen kann sich zunächst nur ausnahmsweise aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Dies gilt vornehmlich für Notfälle oder sonstige außergewöhnliche – für den Arbeitgeber nicht vorhersehbare – Fälle, die zur kurzfristigen Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erforderlich sind. Des Weiteren kann sich gegebenenfalls durch eine Auslegung des Arbeitvertrages eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben.

Erforderlich sind dann jedoch Anhaltspunkte, die sich aus der Betriebsüblichkeit oder aus der Art der übernommenen Arbeitsaufgaben ergeben können. Insoweit ist bei gut dotierten Führungskräften oder leitenden, außertariflichen Angestellten davon auszugehen, dass sie sich zu einem höheren Maß an Arbeitsleistung verpflichtet haben, auch wenn dies vertraglich unter Umständen nicht ausdrücklich normiert ist.

Die Sache mit der Anordnung
Dagegen enthalten viele Arbeitsverträge die ausdrückliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, auf Aufforderung durch den Arbeitgeber Überstunden zu leisten. An diesen individualvertraglichen Regelungen bestehen grundsätzlich keine Bedenken, soweit die Grenze des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) nicht überschritten wird. Gleiches gilt für Regelungen zur Ableistung von Überstunden in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.

Sind also entsprechend den vorstehenden Grundsätzen von Seiten des Arbeitnehmers Überstunden zu leisten, darf sich dieser derartigen Anordnungen des Arbeitgebers nicht widersetzen. Ansonsten können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder Kündigungen berechtigt sein. Allerdings verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dann nicht, sofern die Anordnung zur Leistung von Überstunden die Höchstgrenzen zulässiger Arbeit nach dem Arbeitszeitgesetz verletzt. Der § 3 S. 2 ArbZG, von dem nur in ganz außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden darf, bestimmt, dass die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern – leitende Angestellte ausgenommen – maximal 10 Stunden beträgt.

Anordnungen, die hierüber hinausgehen, verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und können somit von Arbeitnehmern sanktionslos verweigert werden. Zudem haben Arbeitgeber bei der Anweisung von Überstunden auch die Grundsätze billigen Ermessens zu beachten, wonach die beiderseitigen Interessen angemessen abzuwägen sind. Wo hier allerdings die Grenzen für die jeweils berechtigten Belange zu ziehen sind, kann aber kaum vorhergesagt werden.

Unabhängig von der Problematik, ob Überstunden vom Arbeitnehmer überhaupt zu leisten sind, stellt sich die weitere Frage, inwieweit angefallene Überstunden zu vergüten oder auszugleichen sind. Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenvergütung besteht nicht. Auch hier gilt zu differenzieren, ob im konkreten Arbeitsverhältnis entsprechende Regelungen vorhanden sind oder nicht.

Wenn die Regelung fehlt
Besteht keine ausdrückliche Regelung und erbringt der Arbeitnehmer dennoch mehr Arbeitsstunden als ursprünglich vertraglich vereinbart, wird die Vertragsauslegung regelmäßig ergeben, dass die geleisteten Überstunden zu vergüten sind. Im Stundenlohnbereich wird die Vergütung mit dem jeweiligen Grundlohn anzusetzen sein.

Bei der Vereinbarung eines Monatslohns unter gleichzeitiger Festlegung einer Arbeitszeit kann dagegen geschlussfolgert werden, dass sich die Vergütung nur auf die Leistungen innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit bezieht. Von daher sind Überstunden mit dem auf eine Arbeitsstunde entfallenden Anteil des Monatsgehalts zu vergüten.

Ob darüber hinaus noch ein Zuschlag für die geleisteten Überstunden zu zahlen ist, hängt allein davon ab, wie dies zuvor in dem jeweiligen Betrieb so gehandhabt worden ist und damit als stillschweigend vereinbart gelten kann oder wie dies in der jeweiligen Branche praktiziert wird. Im Zweifel schuldet der Arbeitgeber jedoch keinen Überstundenzuschlag.

Demgegenüber enthalten viele Arbeitsverträge und viele Tarifverträge dezidierte Regelungen darüber, ob und wie Überstunden gegenüber dem Arbeitnehmer ausgeglichen werden müssen. Üblich ist es, für Überstunden an Werktagen einen Zuschlag von 25 Prozent, für Überstunden an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von 50 Prozent zum vereinbarten Lohn zu gewähren. Es kann aber auch geregelt sein, dass die geleisteten Überstunden durch Freizeit auszugleichen sind. Dann findet eine Vergütung in Geld nicht statt.

Pauschale Vergütung bedenklich
Häufig enthalten Arbeitsverträge Regelungen, wonach eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit einem bestimmten Pauschalgehalt abgegolten ist. Ist dabei die Anzahl der Überstunden ausdrücklich begrenzt und bewegt sich die Begrenzung im Rahmen des geltenden Arbeitszeitgesetzes, scheint eine solche Regelung zulässig zu sein. Höchstrichterlich ist diese Frage aber noch nicht abschließend geklärt.

Äußerst bedenklich sind jedoch Klauseln, die sämtliche anfallenden Überstunden mit einem Monatsgehalt pauschal abgelten, da der Arbeitnehmer letztlich nicht erkennen kann, welche Gegenleistung er für die vereinbarte Vergütung schuldet. Allgemein wird daher angenommen, dass solche Regelungen wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam sind. Allerdings werden bei leitenden Angestellten derartige Überstundenregelungen bislang für wirksam erachtet, wobei dies jedoch künftig ebenfalls fraglich werden könnte.

Zahlt der Arbeitgeber eine von ihm geschuldete Überstundenvergütung nicht freiwillig, muss der Arbeitnehmer den Rechtsweg zum Arbeitsgericht beschreiten. Dies geschieht in der Praxis jedoch recht selten. Zum einen kann ein solches Verfahren die Beziehungen zwischen den Parteien in einem ansonsten intakten Arbeitsverhältnis trüben.

Zum anderen hat der Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren die Überstunden äußerst detailliert darzulegen und zu beweisen. Häufig ist es aber so, dass Arbeitnehmer über eine längere Zeit erhebliche Überstunden auflaufen lassen. In einem Gerichtsverfahren entsteht dann oft die Schwierigkeit, dass der Arbeitnehmer nicht mehr genau schildern kann, welche Arbeitsstunden über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus geleistet worden sind und vor allem, dass die Überstunden entweder ausdrücklich angeordnet bzw. betriebsnotwendig waren und von Seiten des Arbeitgebers billigend entgegen genommen worden sind. Arbeitnehmer haben in der Regel nur dann die Chance auf ein erfolgreiches Verfahren, wenn sie zuvor genau dokumentiert haben, wann, in welchem Rahmen und aus welchem Anlass sie Überstunden geleistet haben.

Massenverfassungsbeschwerde gegen Elena eröffnet

elenaDatenschützer beim FoeBuD sehen hohe Erfolgschancen

Noch kann jeder an der Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitnehmerdatenbank Elena teilnehmen. Datenschützer haben dafür eine Onlineplattform bereitgestellt. Die Zeit wird knapp.

Die Datenschutzorganisation FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) hat eine Website online gestellt, mit der die Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Arbeitnehmerdatenbank Elena unterzeichnet werden kann. FoeBuD spricht von einer Vorratsdatenspeicherung von Sozialdaten, die verhindert und gelöscht werden müsse.

Das Elena-Verfahren für den elektronischen Entgeltnachweis war als Jobcard von der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder gestartet worden. Seit 1. Januar 2010 sollen die Arbeitgeber für jeden Arbeiter und Angestellten einmal monatlich einen Datensatz an eine zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Darin enthalten sind Angaben zu Gehalt, Sozialabgaben, Kündigungsgründe wie Abmahnungen und Angaben zu den Fehlzeiten auch im Falle von Streiks. Eine “Arbeitsverweigerung” als Kündigungsgrund bleibt beispielsweise solange als Makel bei Elena gespeichert, bis ein möglicher Widerspruch des Arbeitnehmers und ein Arbeitsgerichtsprozess beendet seien, was etwa zwei Jahre dauern könne, rechneten die Datenschützer vor.

Wir mussten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung abwarten, weil wir uns darauf beziehen so FoeBuD. Das gibt uns auch die Handhabe, weil darin steht, dass eine Speicherung von so vielen Daten nur ausnahmsweise erfolgen kann. Diese Ausnahme wäre mit einer möglichen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung zur Telekommunikation schon da, eine weitere wäre nicht zulässig. Deswegen stehen die Chancen für die Elena-Verfassungsbeschwerde auch ziemlich gut. Das Durcharbeiten der 120 Seiten starken Urteilsbegründung zur Vorratsdatenspeicherung habe die FoeBuD-Juristen lange beschäftigt.

Jeder Unterstützer der Verfassungsbeschwerde müsste sein PDF ausdrucken und per Post abschicken. Gültig sei leider nur die Schriftform. Die Verfassungsbeschwerde wird am 31. März 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Zeit wird knapp, da das Gesetz am 1. April 2009 in Kraft trat und für Verfassungsbeschwerden eine Frist von einem Jahr gilt.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die bislang nur eine Einschränkung von Elena wollte, ist bei der Berliner Datenschutzrunde klarer von der Datensammlung abgerückt. Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung sei es sehr fraglich, ob das Sammeln all dieser Daten geboten wäre, sagte sie.

Verfassungsbeschwerde “https://petition.foebud.org/ELENA”

Hedge-Fond will Netzwerkveteran Novell übernehmen

novell_logoFür rund 1,8 Milliarden Dollar will der Hedge-Fond Elliott Associates AP die amerikanische IT-Firma Novell kaufen. Der Beteiligungsgesellschaft gehören bereits 8,5 Prozent des Unternehmens.

In einem Schreiben an den Aufsichtsrat von Novell teilte Elliott Associates mit, dass die Beteiligungsgesellschaft alle ausstehenden Aktien des Anbieters von Betriebssystemen (Suse Linux) und Netzwerksoftware übernehmen möchte. Die Aktion würde Elliott rund 1,8 Milliarden Dollar kosten. Der Hedge-Fond hält nach Angaben des Wall Street Journal an Novell bereits 8,5 Prozent der Anteile.

In dem Schreiben betont Jesse A. Cohn, ein Portfolio-Manager von Elliott, dass Novell in den vergangenen Jahren dank Missmanagement deutlich unter den Erwartungen abgeschnitten habe. Alle Versuche der Firmenleitung, das Unternehmen durch Akquisitionen, wie etwa der von Suse, oder Strategiewechsel nach vorne zu bringen, seien gescheitert. »Wir glauben, dass Elliott in der Lage ist, den Aktionären einen deutlich größeren Mehrwert zu bieten«, so Cohn.

Auf den Spuren von 3Com?

Im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2010 erzielte Novell einen Umsatz von 202 Millionen Dollar (Q1/2009: 215 Millionen Dollar). Der Gewinn stieg im Vergleich zu ersten Quartal des Vorjahres um 9 Millionen Dollar auf 20 Millionen. Dies ist allerdings in erster Linie auf Sparmaßnahmen zurückzuführen.

Neben 3Com, das von Hewlett-Packard übernommen wurde, ist Novell einer der letzten Veteranen der Netzwerk- und Internet-Branche. In den 80er Jahren war das Unternehmen mit »Netware« der Marktführer im Bereich Netzwerk-Systemsoftware.

Letztlich verlor Novell jedoch den Kampf gegen Microsoft und dessen Windows-Server-Betriebssystem. Dies war auch auf hausgemachte Probleme zurückzuführen. So erfüllte die Version 4.x von Netware im Gegensatz zur unverwüstlichen Ausgabe 3.12 die Erwartungen der Anwender nicht – der Anfang vom Ende des Höhenflugs von Novell.

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..daß Ironie sich mit dem Göttlichen berührt und ein Diener ist der Wahrheit

Es gibt einen letzten Gebrauch, oder vielmehr einen letzten Aspekt der Ironie, welcher uns diese allgemeine Ironie der Natur und ihres Gottes zu Bewußtsein führt: Ich meine jene Ironie, die nur dann in der Literatur eines Landes auftreten kann, wenn die Korruption so weit fortgeschritten ist, daß die bloße Wahrheit allein schon von ironischer Kraft vibriert.

Denn es kommt eine Zeit – sie ist kurz, wie es alle Schlußmomente des Verfalls sein müssen – es eine Zeit in dem moralischen Zusammenbruch eines Staates, wo die bloße Äußerung einer offensichtlichen Wahrheit – die hastig verborgen wird von der Heuchelei, geleugnet wird von der zeitgenössischen Falschheit, vergessen ist in der moralischen Lethargie der Bevölkerung – wo sie, die Wahrheit, von selbst eine ironische Qualität annimmt, welche gewaltiger ist, als alle Gestaltung von Spezial-Ironien in der Vergangenheit je hätte sein können.

Irgendeine Wahrheit, die allzusehr beiseite geschoben wurde, und nun ruhig vorgebracht wird, irgendein Detail in der allgemeinen Erörterung über einen mächtigen Mann: – stößt, in solchen Gesellschaften, plötzlich zu wie die Spitze eines scharfen Speeres. Blut fließt: und dieses Blut hat die Ironie gezapft.

Und doch gab es hier keine Tat, noch irgendeine Textur von Worten. Das bloße Zeugnis der Wahrheit genügte: und eben das sollte dartun, daß Ironie sich mit dem Göttlichen berührt und ein Diener ist der Wahrheit.

In solchen furchtbaren Momenten der Geschichte eines Staates, ist der, der den schrecklichen Spott macht, nicht der Spottende, sondern das ewige Prinzip der Wahrheit selbst. Das was verspottet wird, ist das gesamte Gewerbe der Gesellschaft, auf die diese Wahrheit fällt und als Zuhörerschaft, als jene dritte Person, die den Spott auf Kosten der zweiten wahrnimmt, ist niemand geringerer anwesend als jene Kraft, dank der die Wahrheit solch eine Wirkung auf die Menschen hat.

20 Prozent Marktanteil für OpenOffice

icon_OOo3_mathicon_OOo3_impressicon_OOo3_baseicon_OOo3_drawicon_OOo3_calcicon_OOo3_writerDie OpenOffice-Community hat die Version 3.2 des freien Anwendungspakets veröffentlicht. Sie verspricht kürzere Startzeiten und viele neue Features insbesondere bei der Tabellenkalkulation Calc. Mit OpenOffice 3.2 wird auch ein Jubiläumsjahr eingeläutet, denn am 13. Oktober 2000 fiel der Startschuss für das Open-Source-Projekt.

Grund zum Feiern geben dabei auch die Nutzerzahlen. Schon rund ein Jahr nach der Veröffentlichung von OpenOffice 3.0 im Oktober 2008 gab es laut Projekt 100 Millionen Downloads der Suite über die internationale Webseite. Auch hat das Paket einer jüngst veröffentlichten Studie des IT-Dienstleisters Webmasterpro zufolge unter anderem in Deutschland schon eine Verbreitung von über 20 Prozent erreicht.

Schneller zu mehr Funktionalität

OpenOffice 3.2 verspricht bei der Textverarbeitung Writer und Calc einen beschleunigten Programmstart, um 46 Prozent schneller als noch bei Version 3.0. Gerade die Tabellenkalkulation wartet auch mit einer Reihe von Neuerungen auf. Dazu zählen unter anderem eine verbesserte Sortierungsfunktion und ein effizienterer Umgang mit verbundenen Zellen. Die gerade in Verbindung mit Calc interessante Chart-Funktion wurde stark überarbeitet und unter anderem um eine Option für Blasendiagramme erweitert.

Sowohl die Präsentationssoftware Impress als auch das Zeichenprogramm Draw unterstützen jetzt Kommentare, um die Zusammenarbeit an Dokumenten zu erleichtern. Die Datenbankkomponente Base wiederum verspricht einen intelligenteren Import von RTF- oder HTML-formatierten Daten. Für das OpenOffice-Standardformat ODF kann die Suite nun prüfen, ob Dateien den Spezifikationen insbesondere von ODF 1.2 entsprechen und auch für Fremdformate gibt es bessere Unterstützung. So können nun Postscript-basierte OpenType-Schriften genutzt werden und der Import von MS-Office-2007-Dateien wurde verbessert.

Freies Office auf dem Vormarsch
Wie bei Mozillas Firefox ist Deutschland auch in Sachen Office-Suiten eine Open-Source-Hochburg. Eine Verbreitung von 21 Prozent laut Webmasterpro kann sich zwar nicht mit dem Erfolg des Browsers messen, liegt aber im internationalen Spitzenfeld. Nur in Polen und in Tschechien nutzen mit 22 Prozent noch mehr User OpenOffice. Eine weitere Parallele zu Firefox ist, dass Europa besonders Open-Source-freundlich erscheint. Unter 27 in der Studie erfassten Ländern scheint mit Kanada erst auf Platz 14 ein nicht-europäischer Staat auf. Die OpenOffice-Verbreitung beträgt dort immerhin noch elf Prozent.

GmbH-Geschäftsführer aufgepasst – Privatausgaben im Fokus

Das kürzlich verabschiedete Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat weitreichende Folgen für Vielverdiener: Ab dem Jahr 2010 sind Außenprüfungen auch bei Personen vorgesehen, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung im Jahr mehr als 500.000 Euro betragen. Bisher prüfen die Beamten – abhängig von Umsatz und Gewinn – vornehmlich Betriebe. Wer keine Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielte, blieb bisher in der Regel verschont.

Solche besonderen Gründe sind ab dem kommenden Jahr nicht mehr erforderlich. Allein die Tatsache, dass jemand mehr als 500.000 Euro verdient, rechtfertigt eine Außenprüfung. Bei den nichtselbstständig Tätigen sind aufgrund des höheren Gehalts im Wesentlichen Manager von größeren Unternehmen und GmbH-Geschäftsführer betroffen. Sie müssen sich auf zahlreiche neue Pflichten einstellen. Bei Regelverstoß drohen empfindliche Sanktionen.

Vor allem bei der Aufbewahrung von Belegen müssen sich betroffene Steuerzahler umstellen: Das neue Gesetz sieht vor, dass sämtliche Unterlagen, die für das Finanzamt relevant sein könnten, sechs Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Für GmbH-Geschäftsführer ist es daher wichtig, Nachweise über Ausgaben und Einnahmen zu archivieren. Das gilt nicht nur in Bezug auf den Job, sondern auch für andere Einkünfte, etwa aus vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen.

Zudem ist es ratsam, auch Rechnungen und Quittungen über größere private Anschaffungen oder Ausgaben für den betreffenden Zeitraum aufzubewahren. Denn die Betriebsprüfer schauen sich sehr genau an, ob die Einkünfte aus der Geschäftsführertätigkeit mit den Kapitalerträgen in Einklang stehen. Im Klartext: Wer trotz eines hohen Verdienstes über mehrere Jahre keine steigenden Zinseinkünfte vorweisen kann, dürfte Probleme bekommen, wenn er keinen entsprechenden Lebensstil pflegt. Wer hingegen Ausgaben für teure Reisen oder Schmuck belegen kann, ist beim Finanzamt aus dem Schneider.

Sämtliche Unterlagen aufbewahren
“Lückenhafte Aufzeichnungen und fehlende Belege können zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen”, warnt Dr. Andreas Rohde, Rechtsanwalt und Steuerberater der Wirtschaftssozietät DHPG. Der Experte führt aus: “Zum einen streichen die Prüfer dann auch nach Jahren noch Werbungskosten, die zunächst anerkannt worden waren. Zum anderen sind Hinzuschätzungen möglich, wenn die Angaben in der Steuererklärung unglaubwürdig sind. Das Finanzamt ist berechtigt, auch Einkommensteuerbescheide aus früheren Jahren zu ändern. Denn sobald ein Fall für die Außenprüfung vorgesehen ist, werden die Bescheide mit dem “Vorbehalt der Nachprüfung” versehen.”

Verschärfte Anforderungen gibt es bei Sachverhalten mit Auslandsbezug. Bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen oder Geldanlagen kann das Finanzamt absolute Transparenz verlangen – besonders wenn es sich um Staaten handelt, die der Fiskus als Steueroase einstuft. Die Finanzverwaltung selbst kann diese Länder per Rechtsverordnung identifizieren. In solchen Fällen kann sie etwa ausländischen Gesellschaften die Befreiung vom Quellensteuerabzug verwehren. Personen, die an der Gesellschaft zu mindestens zehn Prozent beteiligt sind, müssen für die Behörden identifizierbar sein. Bei Auslandsanlegern ist die Anwendung des günstigen Abgeltungssteuertarifs unter Umständen gefährdet.

Worauf sich GmbH-Geschäftsführer einstellen sollten
Ab 2010 erhalten die Finanzbehörden mehr Befugnisse zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Infolgedessen wird die Zahl der Außenprüfungen tendenziell zunehmen. Folgende Neuregelungen sollten GmbH-Geschäftsführer beachten:

1. Breite Legitimation: Eine Außenprüfung ist ohne besonderen Anlass legitim. Maßgebend ist allein, dass die Summe der positiven Einkünfte die Grenze von 500.000 Euro überschreitet. Verlusteinkünfte werden nicht saldiert. Außerdem betrachtet das Finanzamt – auch bei zusammen veranlagten Eheleuten – jeden Steuerzahler einzeln.

2. Strenge Aufbewahrungsfrist: Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Jahre. Für das Jahr 2010 sind die Unterlagen also bis 2016 aufzubewahren. Zudem gilt: Wer einmal die Grenze überschritten hat, wird nicht sofort vom Prüfungsplan gestrichen. Auch in den folgenden fünf Jahren ist eine Außenprüfung noch möglich.

3. Private Unterlagen: Die Prüfer besuchen den Steuerzahler in der Regel zu Hause. Für die Prüfung sind sämtliche Unterlagen über relevante Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Je geringer die Zinseinkünfte sind, desto kritischer schauen die Beamten auch auf die Verwendung des privaten Einkommens. Deshalb ist es ratsam, Nachweise über größere Privatausgaben zu sammeln.

4. Elektronische Daten: Für die Außenprüfung dürfen auch elektronische Daten herangezogen werden. Das gilt bei der Prüfung von Firmen ebenso wie bei der Prüfung von Privatleuten. Sie sollten sich daher darauf einstellen, dass sich die Prüfer auch den PC oder Laptop anschauen und die Herausgabe elektronischer Daten verlangen können.

5. Empfindliche Nachzahlungen: Es empfiehlt sich, die Aufbewahrungspflicht ernst zu nehmen und mit dem Prüfer zu kooperieren. Denn sonst kann das Finanzamt die Steuern höher festsetzen. Außerdem hat die Behörde seit 2009 die Möglichkeit, ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro bis 250.000 Euro zu verhängen – unabhängig davon ob der Steuerpflichtige als Privatperson oder als Unternehmer betroffen ist

 

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    Ich kann nicht leugnen, mein Mißtrauen gegen den Geschmack unserer Zeit ist bei mir vielleicht zu einer tadelswürdigen Höhe gestiegen. Täglich zu sehen, wie Leute zum Namen Genie kommen, wie die Kellerassel zum Namen Tausendfuß, nicht weil sie so viel Füße haben, sondern weil die meisten nicht bis auf vierzehn zählen wollen, hat gemacht, daß ich keinem mehr ohne Prüfung glaube.



    Wenn die Begriffe nicht richtig sind, so stimmen die Worte nicht; stimmen die Worte nicht, so kommen die Werke nicht zustande, kommen die Werke nicht zustande, so gedeihen Moral und Kunst nicht; gedeihen Moral und Kunst nicht, so trifft die Justiz nicht, so weiß die Nation nicht, wohin Hand und Fuß setzen. Also dulde man nicht, dass in den Worten etwas in Unordnung sei. Das ist es, worauf alles ankommt.

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